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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 317 - 330; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Estricharbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 12. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 6 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 48Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 810Herstellen von Baukörpern aus Steinen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Putzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 13Herstellen von Estrichen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 2814Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 15Herstellen von Bauteilen im Trockenbau1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 16Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 217Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team planen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen, bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
konstruktiven Holzschutz anwenden
Holz und Holzwerkstoffe prüfen
Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
einlagige Putzflächen herstellen
Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Trenn- und Dämmschichten einbauen
Aussparungen herstellen und einbauen
Schienen einbauen
Höhenlehren ausrichten
Fugen ausbilden
Estrichmörtel herstellen
Estrichmörtel einbauen, verdichten, abziehen und abreiben
Estrich nachbehandeln
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Kleber und Mörtel verarbeiten
Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
Untergründe prüfen und vorbehandeln
Wand-Trockenputz ansetzen
Befestigungsmittel einsetzen
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Estricharbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 64Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 4 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 29Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 410Herstellen von Estrichen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 24 11Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 12Herstellen von Bauteilen im Trockenbau3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 413Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 414Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 2
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
bei schadstoffbelasteten Arbeiten Maschinen für die Be- und Entlüftung einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit entzündlichen Stoffen und Materialien ergreifen
Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
Förder- und Transportgeräte bedienen
Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Estrichmörtel bedienen und Förderleitungen auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit prüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
Bauwerke einmessen und abstecken
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Dämmstoffe für Estrichkonstruktionen, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
Dämmstoffe, insbesondere auf Böden, nach Herstellervorgaben an- und einbringen
Anschlüsse herstellen
Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit einbauen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
Gefälle-, Ausgleichs- und Leichtestriche herstellen
Verbundestriche, Estriche auf Trennschichten und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
Estriche in plastischer Konsistenz verdichten, abziehen, reiben sowie händisch und maschinell glätten
fließfähige Estriche nivellieren und entlüften
Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
Art der Haftbrücke auswählen und Haftbrücke aufbringen
Zusatzmittel auswählen und dosieren
Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen
Schienen und Rahmen zuschneiden und einbauen
Scheinfugen von Hand und maschinell einschneiden und schließen
Unebenheiten durch gebundene Schüttungen ausgleichen
textile und elastische Beläge sowie mehrschichtige Elemente unterscheiden
Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Ergebnisse dokumentieren
Beläge akklimatisieren, zuschneiden, verkleben und verschweißen
Sockel anbringen
Beläge einpflegen
Platten und Werksteine in gebundener und ungebundener Konstruktion zur Anarbeitung von Estrichen verlegen
Anschlüsse an Estriche herstellen
Platten und Werksteine von Hand und maschinell be- und verarbeiten
Laminatböden schwimmend verlegen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
Montagepläne erstellen und anwenden
Fertigteilestriche mit Unterkonstruktionen verlegen
Fugen ausbilden und schließen
Schäden feststellen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
Fußbodenkonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
Öffnungen in Böden herstellen sowie Öffnungen sichern
Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 83Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 45Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 46Herstellen von Estrichen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 87Verlegen von textilen und elastischen Belägen aus Platten, Bahnen und Laminaten (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 88Auftragen von Kunstharzschichten und Kunstharzestrichen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 49Herstellen von Industrieestrichen und Böden aus Beton (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21) 410Herstellen von Sichtestrichen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22) 411Sanieren und Instandhalten von Estrichen und Belägen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23) 412Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 4
Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
branchenübliche Software anwenden
kontinuierlich Baudokumentation erstellen
Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
Wärmeschutzberechnungen durchführen
Trittschallschutzberechnungen berücksichtigen
bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
Transport und Lagerung von Gefahrstoffen, insbesondere Reaktionsharzen, sicherstellen
Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
Entstaubungsanlagen aufbauen und einsetzen
Kondenstrockner und Ventilatoren für die Bautrocknung aufbauen und einsetzen
Systeme aus Wärmedämmestrichen einbringen
Brandschutzabschlüsse im Bereich von Rand- und Bewegungsfugen herstellen
Schallschutzkonstruktionen unterscheiden
Estriche mit Heiz- und Kühlsystemen unterscheiden und herstellen
Unterkonstruktionen für Doppel- und Hohlraumböden herstellen
Doppel- und Hohlraumböden einbauen
Einbauteile auf Eignung prüfen
Einbauteile, insbesondere Schienen- oder Mattenrahmen sowie Unterflurdosen und Heizkonvektoren, in konventionelle Estriche ein- und anarbeiten
Höhenversetze einbauen
Hohlkehlen herstellen
Bauteile unter Verwendung verschiedener Systeme gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser abdichten
Herstellen von Innenraumabdichtungen im Verbund
Baubewegungsfugen erkennen, Planvorlage prüfen, Profile auswählen und einbauen
Aufbau und Herstellung von Gussasphaltestrichen erläutern
Verlegeverfahren und Verlegehilfsstoffe unterscheiden und auswählen
Beläge nach unterschiedlichen Verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung gestalterischer Aspekte, verlegen
Hohlkehlsockel herstellen
Intarsien einbauen
Bodenbeläge auf Treppenstufen verlegen
Antistatik und Ableitfähigkeit bei Belägen herstellen
Oberflächenschutzkonzepte unterscheiden, bewerten und anwenden
Reaktionsharze und Zusatzstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Kunstharzschichten aus Reaktionsharzen für Imprägnierungen, Versiegelungen, Beschichtungen und Kunstharzestriche nach unterschiedlichen Verfahren herstellen und auftragen
Rutschsicherheit nach Vorgaben herstellen
Hohlkehlen herstellen
Reinigungsmöglichkeiten für Werkzeuge und Maschinen prüfen, auswählen und anwenden sowie Restmaterialien entsorgen
Antistatik und Ableitfähigkeit bei Beschichtungen herstellen
Industrieestriche von Hand und maschinell unter Beachtung der Mindestdicke einbringen, verdichten und abziehen
Verschleißschichten nach Beanspruchungsklasse auswählen, Materialien der Verschleißschichten prüfen, anmischen und einbauen
Festigkeitsklasse auswählen
Zusatzmittel auswählen
Bindemittel und Gesteinskörnung auswählen
Beton herstellen, fördern, einbringen und verdichten
Oberfläche des Frischbetons höhengerecht abziehen, Verschleißschicht aufbringen und maschinell glätten
Profilierung von Estrichen und Betonböden planen und ausführen
Magnesiaestriche anmischen und einbauen
Materialien zur Herstellung von Sichtestrichen auswählen, prüfen und Mörtel herstellen
Sichtestriche einbauen und maschinell glätten
Fugen beurteilen und herstellen
Intarsien einbauen
Einbauteile, insbesondere Schienen, prüfen, bewerten und einbauen
Verfahren der Bearbeitung von Oberflächen unterscheiden
Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, bearbeiten
Oberflächenschutzkonzepte unterscheiden, bewerten und anwenden
Verfahren zur Sanierung von Estrichen und Belägen unterscheiden und auswählen
Methoden zur Schadensanalyse unterscheiden
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Schaden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
Art und Umfang der Instandhaltung festlegen
Sanierung und Instandsetzung durchführen
Gefahrstoffe melden
Qualitätssicherungssysteme anwenden
Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren
Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 8 Absatz 3)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung 3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren